AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf oder Miete von Terminals

A.) Kauf   B.) Miete  

A.) Kauf


1. Gegenstand des Vertrags

Sämtliche Lieferungen von Geräten und entsprechendem Zubehör, Abonnements, Lizenzen und Dienstleistungen, die mit dem Kaufvertrag erworben bzw. in diesem genannt werden, unterstehen den allgemeinen Bedingungen von Nets Schweiz AG (im Folgenden «Nets» genannt). Alle gelieferten Elemente (Hardware, Software und Anwendungen) einschliesslich der zugehörigen Unterlagen und Informationen bleiben in ihrer Gesamtheit geistiges Eigentum von Nets.


2. Vertragsschluss

Mit seiner Unterzeichnung eines Kaufvertrags akzeptiert der Vertragspartner dessen Inhalt und die allgemeinen Bedingungen und stellt einen rechtlich bindenden Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages. Sämtliche Informationen, Abbildungen und Verfügbarkeiten, die zu den angebotenen Artikeln angegeben sind, sind ohne Gewähr und sind nicht als bindende Angebote zu verstehen. Nets kann einen Antrag durch den Versand einer entsprechenden Annahmebestätigung per Post oder E-Mail oder durch die Aushändigung der Annahmebestätigung zusammen mit der Lieferung der bestellten Artikel annehmen. Mit dem Abschluss des Kaufvertrag bzw. der Annahmebestätigung durch Nets wird die Bezahlung des Kaufpreises an Nets fällig.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.

3.2 Nets kann je nach den Kaufmodalitäten wählen, mit welchem Zahlungsmittel die Rechnung beglichen werden soll: Zahlung per Kredit- oder Debitkarte, Lastschriftverfahren (LSV) / Debit Direct, Vorauskasse, Zahlung per Nachnahme, in bar und auf Rechnung. Bei Vorauskasse erfolgt die Bereitstellung der Waren oder Dienstleistungen erst nach Geldeingang auf dem Konto von Nets oder nach Erhalt der Autorisierungsbestätigung der Transaktion, wenn die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte erfolgt. Bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung in dem Moment, in dem die Ware das Werksgelände von Nets oder eines Dienstleisters verlässt, oder zeitgleich mit dem Beginn der Dienstleistungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Faktura Datum netto zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Vertragspartner ohne jegliche Mahnung in Verzug und alle Dienstleistungen von Nets werden bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags eingestellt. Nets ist berechtigt, ohne weitere Mitteilung Verzugszinsen in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags zu berechnen. Zudem hat der Vertragspartner die daraus folgenden Mahn- und Inkassogebühren zu tragen. Nets berechnet dem Vertragspartner CHF 15.00 für jede ergangene Mahnung. 


4. SIM-Karte

Die SIM-Karte für die Datenkommunikation der Terminals fällt in der Regel in den Zuständigkeitsbereich des Vertragspartners. Nets lehnt jegliche Verantwortung für defekte oder fehlerhafte SIM-Karten, für eine ungenügende oder eine fehlende Netzabdeckung bzw. fehlendes Roaming ab. In jedem Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen des Mobilfunkbetreibers auch für über Nets abgeschlossene Verträge. Die von Nets zur Verfügung gestellte SIM-Karte darf ausschliesslich mit dem für diesen Zweck vorgesehenen Terminal verwendet werden. Bei Missbrauch, Verdacht auf Missbrauch oder Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen deaktiviert Nets die SIM-Karte mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung. Der Vertragspartner trägt die Kosten für eine missbräuchliche Verwendung oder für die Reaktivierung nach Nichtbezahlung. Nets kann jederzeit die Rückgabe der SIM-Karte fordern.

  

5. Lieferung

5.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Abschluss des Vertrags auf den Erwerber über. Das Versand- und das Transportrisiko gehen zulasten des Vertragspartners. Nets ist nur für die Lieferung am im Kaufvertrag angegebenen Standort verantwortlich, wenn sie durch einen eigenen Mitarbeiter erfolgt.

5.2 Gegebenenfalls angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, d.h. alle Angaben zur Lieferzeit sind ohne Gewähr und können jederzeit ändern. Eine Lieferverzögerung durch Nets gibt dem Vertragspartner keinesfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Entschädigung zu fordern oder sonstige Ansprüche für eventuell erlittene Schäden geltend zu machen.

5.3 Nets ist keinesfalls für Lieferverzögerungen verantwortlich, die durch Lieferanten oder durch Dritte verursacht werden. Bei fehlender Verfügbarkeit der bestellten Artikel können beide Parteien nach Ablauf einer schriftlich festzulegenden Verlängerung von mindestens 30 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

5.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die bestellten Artikel innert dreissig Tagen nach Vertragsabschluss in Empfang zu nehmen. Andernfalls behält sich Nets das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und vom Käufer 25 % des Kaufpreises als Vertragsstrafe zu verlangen sowie die erbrachten Leistungen auf der Grundlage der für die Vorbereitung des erworbenen Materials aufgewendeten Zeit in Rechnung zu stellen.                                                                           

5.5 Nach der Lieferung hat der Kunde die Geräte zu prüfen und allfällige Mängel innert fünf Arbeitstagen Nets zu melden. Wird innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge erhoben, gelten die Geräte als genehmigt.


6. Inbetriebnahme, Installation und Schulung

6.1 Die Inbetriebnahme der Geräte ist zwingend erforderlich, um die Funktionen und die entsprechenden Anwendungen zu aktivieren und ihre Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Die Kosten für die Inbetriebnahme ergeben sich aus der Servicevereinbarung und werden dem Vertragspartner von Nets entsprechend der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt. 

6.2 Aufschaltung und Test: Nets erstellt in seinen Systemen den Zugang und führt die notwendigen Konfigurationen durch, um alle Zahlungsmittel und zusätzlichen Dienstleistungen zu aktivieren, welche die vom Vertragspartner geforderte Betriebsfähigkeit garantieren. Nets bereitet die erworbenen Geräte vor und bringt sie mit der neuesten Softwareversion auf den aktuellen Stand und überprüft alle Funktionen.

6.3 Inbetriebnahme vor Ort: Nets bietet an, die erworbenen Geräte nach vorhergehender Terminvereinbarung am vertraglich festgelegten Standort in Betrieb zu nehmen. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die vorbereitenden Massnahmen wie der Anschluss an das Strom-, das Daten-, und das Telefonnetz durchgeführt wurden und vor der Inbetriebnahme abgeschlossen sind. Wenn die Installation zum vereinbarten Zeitpunkt aufgrund nicht oder nicht korrekt durchgeführter vorbereitender Massnahmen nicht möglich ist, trägt der Vertragspartner alle entstehenden Kosten.

6.4 Schulung des Personals: Nets bietet nach vorhergehender Terminvereinbarung zu einem Pauschalpreis nach der geltenden Preisliste an, an einem Standort von Nets eine Schulung für das Personal in der Nutzung der erworbenen Geräte und/oder Programme durchzuführen. Wenn sich der Partner für eine Inbetriebnahme vor Ort entschieden hat, kann die Schulung auch am vertraglich festgelegten Standort durchgeführt werden. Wenn die für die Durchführung der Schulung erforderlichen Personen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar sind, trägt der Vertragspartner alle entstehenden Kosten.


7. Eigentumsvorbehalt

Nets bleibt Eigentümer der Artikel und Geräte sowie der jeweiligen Bestand- und Zubehörteile, bis der Kaufpreis einschliesslich Zinsen und sonstiger eventueller Kosten vollständig bezahlt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die gelieferte Ware an Dritte zu übertragen, sie zu verkaufen oder zu verpfänden. Der Vertragspartner ermächtigt Nets ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz/Wohnsitz des Vertragspartners einzutragen und den Vermieter der Räume des Vertragspartners über den Eigentumsvorbehalt zu informieren. 


8. Garantie

8.1 Die Parteien haften einander für alle direkten Schäden, die durch ihr offensichtliches Verschulden verursacht wurden. Jegliche weitere Haftung für direkte Schäden oder Folgeschäden wie Einkommensverluste, nicht realisierte Einsparungen oder Zusatzkosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.


8.2 Eventuelle Material- oder Herstellungsfehler, die innert 12 Monaten nach Lieferung auftreten, müssen Nets vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Nets entscheidet über die geeignete Massnahme, um eine vorliegende Störung zu beheben und führt ggf. die Reparatur durch. Sämtliche weitere Forderungen, insbesondere hinsichtlich indirekter Schäden und Folgeschäden sind hiermit vollständig ausgeschlossen. Wenn Nets dies für angemessen hält, erfolgt eine Ersatzlieferung. Die fehlerhaften und entfernten Teile gehen in das Eigentum von Nets über. Für die Ersatzteile gewährt Nets eine Garantie von 3 Monaten. Sofern nichts anders im gebuchten Servicepaket vorgesehen ist, kann der Vertragspartner nicht fordern, dass die Fehler am Standort des Geräts behoben werden. Die Versandkosten für die defekten Geräte gehen zulasten des Vertragspartners, der auch die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um die Ware während des Transports an Nets vor weiteren Schäden zu schützen.

8.3 Die Garantie für das Gerät und/oder die Ersatzteile erlischt, wenn die Fehler dem Vertragspartner zuzuschreiben sind (einschliesslich fahrlässigem Verhalten), bei nicht korrekter Inbetriebnahme und/oder Installation, falscher Handhabung, vom Vertragspartner selbst durchgeführten Änderungen und/oder Reparaturen, Schäden durch eine gestörte Stromversorgung oder Telefonverbindung sowie bei Fehlern aufgrund der Verwendung von nicht von Nets geliefertem Verbrauchsmaterial. Die Reparaturkosten für Schäden, die direkt oder indirekt durch fahrlässiges Verhalten des Käufers entstanden sind und dem Vertragspartner oder Dritten oder höherer Gewalt zuzuschreiben sind, werden vollständig dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Verschleissteile sind von der Garantie ausgenommen.


9. Obligatorische Servicepakete

9.1 Um die Betriebsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Vertragspartner ein jährliches Servicepaket abschliesst. Ohne Servicepaket wird die Betriebsfähigkeit aller Funktionen und Dienste eingestellt. Die in den jeweiligen Servicepaketen enthaltenen Leistungen und Dienste sind im Folgenden beschrieben. Die Servicepakete sind integraler Bestandteil des Kaufvertrags.

9.2 Alle Servicepakete werden jährlich im Voraus für das jeweilige Jahr in Rechnung gestellt. Wenn der Vertragspartner wesentliche Vertragsbedingungen trotz schriftlicher Mahnung nicht einhält, behält sich Nets vor, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig zu kündigen. Nets unterbricht die Betriebsfähigkeit aller Dienste, für die kein gültiges Servicepaket abgeschlossen wurde. Eine eventuelle erneute Inbetriebnahme nach eingestellter Betriebsfähigkeit der Dienste aufgrund der Nichtzahlung eines jährlichen Servicepakets ist kostenpflichtig und wird dem Vertragspartner entsprechend Ziffer 6.1 in Rechnung gestellt. 


10. In den jährlichen Servicepaketen enthaltene Leistungen



10.1 Systembetrieb: Betrieb der für die Abwicklung von Transaktionen notwendigen Systeme.

10.2 Update der Terminalsoftware: Aktualisierung der Software auf den Zahlungsterminals und den dazugehörigen Servern.

10.3 Zugang zum Helpdesk: Telefonischer technischer Support über eine Telefonnummer ohne erhöhte Gebühren.

10.4 MyCCV: Kundenportal zur Einsicht der auf den Terminals erfolgen Transaktionen (nicht erhältlich für PayTec-Terminals).

10.5 Störungsbehebung (per Post): Störungen (vorbehältlich Ziffer 10.9 dieser AGB) werden kostenlos behoben. Hierfür sendet der Vertragspartner nach vorgängiger Rücksprache mit Nets das betroffene Terminal an eine von Nets kommunizierte Adresse in der Schweiz ein. Die Versandkosten für die defekten Geräte gehen zulasten des Vertragspartners, der auch die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um die Ware während des Transports an Nets vor weiteren Schäden zu schützen.

10.6 Kartenmutationen: Hinzufügung, Anpassungen oder Löschung von aktivierten Karten oder Kartenanbieter auf dem Terminal.

10.7 Störungsbehebung vor Ort: Nach vorgängiger Rücksprache mit Nets Störungsbehebung (Austausch oder die Reparatur, vorbehältlich Ziffer 10.9 dieser AGB) eines defekten Terminals vor Ort innerhalb von 6 Stunden während der Betriebszeiten (Montag bis Samstag, 08:00 – 18:00 Uhr).

10.8 Datenverkehr über ein Mobilfunknetz in der Schweiz: SIM-Karte für die Verwendung eines mobilen Terminals in der Schweiz.

10.9 Reparaturleistungen bei Schäden oder Fehlfunktionen, die durch höhere Gewalt oder eine unsachgemässe Verwendung durch den Vertragspartner oder durch Dritte verursacht wurden, der Austausch von Verschleissteilen sowie die Reparatur von Schäden durch eine gestörte Stromversorgung oder Telefonverbindung sind nicht im Servicepaket enthalten. 

10.10 Nets kann nicht direkt oder indirekt für Leistungen oder Dienste verantwortlich gemacht werden, die über mit Dritten geschlossene Verträge erbracht werden, auch wenn diese über Nets aufgesetzt wurden (Kreditkarteninstitute, Telefonanbieter, Leasinggesellschaften etc.). Letztere unterliegen nicht diesen allgemeinen Bedingungen. 

10.11 Alle Dienste und Reparaturarbeiten, die nicht vom Servicepaket abgedeckt sind, werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. 

10.12 Aus Sicherheitsgründen führt Nets aus eigenem Ermessen regelmässig Softwareaktualisierungen durch, die eine Verbesserung der Funktionalität oder der Sicherheit des Terminals bedeuten. Weitere Aktualisierungen oder Änderungen sind ebenso wie Änderungen an der sonstigen vom Terminal verwendeten Software nicht in den Servicepaketen inbegriffen. Solche Aktualisierungen gehen zulasten des Vertragspartners. Nets kann nicht direkt oder indirekt für Fehler oder Mängel in der Software verantwortlich gemacht werden. 

10.13 Der Vertragspartner hat keinesfalls das Recht, von Nets wegen eventueller wirtschaftlicher Schäden oder Betriebsausfällen eine Entschädigung zu fordern oder sonstige Ansprüche zu stellen.

10.14 Das Servicepaket tritt jeweils mit Vertragsabschluss in Kraft. Wenn keine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde, läuft der Vertrag mindestens 12 Monate lang und verlängert sich stillschweigend jedes Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 
  
11. Software

Alle von Nets erteilten Softwarelizenzen sind urheberrechtlich geschützt und können ausschliesslich für den bestimmungsgemässen Zweck verwendet werden. Änderungen und Vervielfältigungen sind ausdrücklich untersagt. Elektronische Geräte für die Kartenzahlung unterstehen den gegebenenfalls von Nets oder dem Produkthersteller herausgegebenen allgemeinen Bedingungen, insbesondere betreffend Softwareaktualisierungen.
   
12. Sonstiges

12.1 Eventuelle Vereinbarungen oder Zusätze, die nicht im Kaufvertrag enthalten sind, müssen unter spezieller Bezugnahme auf den Kaufvertrag schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

12.2 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die in diesem Vertrag enthaltenen Rechte und Pflichten ohne das schriftliche Einverständnis von Nets an Dritte abzutreten.

12.3 Nets behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten auf eine mit Nets verbundene Gesellschaft, einschliesslich einer kontrollierten, kontrollierenden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Nets stehenden Gesellschaft zu übertragen. Nets wird den Vertragspartner vorgängig über den Übergang informieren.

12.4 Nets behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch eine einfache Mitteilung an den Vertragspartner zu ändern.

12.5 Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags hat Nets automatisch Zugriff auf die Daten der durchgeführten Transaktionen und Verkäufe. Nets ist danach bestrebt, den Zugriff nur einer begrenzten Menge an Mitarbeitern und unter Wahrung grösster Vertraulichkeit zu gewähren. Nets ist jedoch berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag ohne das Einverständnis des Vertragspartners teilweise oder vollständig auf andere Unternehmen zu übertragen.

12.6 Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Aufbewahrung der Belege der durchgeführten Transaktionen und nimmt zur Kenntnis, dass diese für die Rückverfolgbarkeit der Transaktionen im Falle eines Ausfalls oder einer Störung unabdingbar sind.

12.7 Der Export jeglicher von Nets gelieferten Produkte und Leistungen aus der Schweiz ist untersagt.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Zürich.

B.) Miete
The terms and conditions described under A.) for the purchase shall apply to the rental, unless a more specific provision to the contrary is made below.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Nets gewährt dem Vertragspartner während der Vertragslaufzeit die Miete der im Mietvertrag angegebenen Geräte und Produkte (nachfolgend als "Mietgegenstand" bezeichnet).

1.2 Nets stellt dem Vertragspartner die von ihm gewünschte Gerätekategorie und -art zur Verfügung, wobei der Vertragspartner in keinem Fall, mit Ausnahme schriftlicher Vereinbarungen, während der Vertragslaufzeit das Recht hat, den Besitz oder Ersatz eines bestimmten Produkts zu beanspruchen.

1.3 Nets ist berechtigt, den Mietgegenstand während der Vertragslaufzeit mit einem Gerät der gleichen Art und Typologie auszutauschen.

2. Eigentum

2.1 Der Mietgegenstand bleibt im Eigentum von Nets. Der Vertragspartner muss Nets über den Standort des Mietgegenstands direkt informieren.

2.2 Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners an Drittparteien sowie Untervermietungen sind nicht erlaubt.

3. Beginn, Laufzeit und Kündigung des Vertrags

3.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten per Einschreiben auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Kündigung ist erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer gemäss Vertrag möglich.

3.2 Nets kann den Mietvertrag vorzeitig und/oder mit sofortiger Wirkung in folgenden Fällen kündigen: Nichteinhaltung des Mietvertrags trotz schriftlicher Mahnung, verspätete Überweisung von Mietzahlungen trotz Nachfristansetzung, im Falle eines Konkursverfahrens, einer Beschlagnahme oder ähnlicher Verfahren, die gegen den Vertragspartner eingeleitet werden. 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der geschuldete Zahlungsbetrag der Miete muss vom Vertragspartner vorzeitig alle drei Monate über ein Lastschriftverfahren (LSV)/Debit Direct entrichtet werden.

4.2 Der Vertragspartner gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn es dem Vertragspartner unmöglich ist, die Miete über LSV/Debit Direkt zu entrichten oder bei Zahlungsverspätungen ab dem ersten Tag. Nets ist berechtigt, dem Vertragspartner einen Verzugszins von 5% pro Monat zu berechnen, der auch die sich daraus ergebenden Betreibungs- und/oder Inkassokosten zu tragen hat.

4.3 Aufgrund von Verzögerungen oder Nichtzahlung von Rechnungen durch den Vertragspartner ist Nets berechtigt, den teilweisen oder vollständigen Betrieb der erbrachten Leistungen auszusetzen, nach schriftlicher Mahnung die Rückgabe des Mietgegenstandes zu verlangen und den Inkassovertrag einer zuständigen Stelle anzuvertrauen. In diesem Fall gehen alle zusätzlichen Verwaltungskosten zulasten des Vertragspartners sowie die Kosten für die mögliche Reaktivierung der Dienste.
 
5. Lieferung

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Vertragspartner, den Mietgegenstand innerhalb von dreissig Tagen nach Vertragsabschluss anzunehmen, andernfalls behält sich Nets das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Zahlung der aufgelaufenen Kosten zu verlangen. Dienstleistungen zur Einstellung und Vorbereitung des Geräts gehen zu Lasten des Vertragspartners und betragen mindestens CHF 200.00.
  
6. Wartung und Instandhaltung des Mietgegenstands

6.1 Für den Mietgegenstand ist das Servicepaket Business in der Miete inbegriffen.

6.2 Nets bietet eine SIM-Karte für den Datenverkehr im Mobilfunknetz abhängig vom Gerätetyp, der vom Vertragspartner gewählt wurde. Die SIM-Karte darf nur in der Schweiz und ausschliesslich mit dem dafür vorgesehenen Mietobjekt genutzt werden. Bei Missbrauch, Verdacht auf Missbrauch oder verspäteter Zahlung deaktiviert Nets die SIM-Karte mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung. Für Kosten, die durch Missbrauch oder Reaktivierung entstehen, haftet der Vertragspartner. Nets kann jederzeit die Rückgabe der SIM-Karte verlangen. Nets übernimmt keine Haftung für Störungen des Mobilfunknetzes bzw. der SIM-Karte und für unzureichende oder fehlende Netzabdeckung.

7. Haftung

7.1 Die Parteien haften gegenseitig für alle unmittelbaren Schäden, die durch ihr Verschulden verursacht werden. Nets lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für direkte oder Folgeschäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands im Falle einer Beschädigung, eines Mangels oder einer Fehlfunktion wie z.B. entfallene Einnahmen, verlorene Ersparnisse oder zusätzliche Kosten ab.

7.2 Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Integrität seiner IT-Infrastruktur, des Internets, des Telekommunikationsnetzes, des Stromnetzes und der Sicherheitsvorkehrungen, die zur einwandfreien Installation des Mietobjekts getroffen werden.

7.3 Der Vertragspartner ist für den Mietgegenstand verantwortlich und ist verpflichtet, ihn mit grösster Sorgfalt zu gebrauchen.

7.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Nets unverzüglich über Veränderungen im Unternehmen zu informieren, insbesondere: Wechsel der Unterschriftsberechtigten, Ortswechsel des Mietgegenstands, Änderung des Firmensitzes oder die Androhung der Pfändung des Mietgegenstands infolge eines Konkursverfahrens. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vollstreckungsbehörden darauf hinzuweisen, dass der Mietgegenstand alleiniges Eigentum von Nets ist.

7.5 Im Falle der Kündigung oder vorzeitigen Beendigung des Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, den Mietgegenstand auf eigene Kosten in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, etwaige Rechnungen zu begleichen und den gesamten Mietbetrag gemäss den Vertragsbedingungen zu bezahlen. Bei versehentlicher nicht rechtzeitiger Rückgabe des Mietgegenstands wird Nets dem Vertragspartner alle Mietbeträge bis zum Zeitpunkt der Rückgabe in Rechnung stellen. Nets wird die erforderlichen Reparaturen in Rechnung stellen, wenn die zurückgegebenen Mietgegenstände Mängel aufweisen, die über den normalen Verschleiss hinausgehen (fehlende Komponenten, Bruchschäden, Schäden aufgrund Fahrlässigkeit bei der normalen Wartung usw.). Bei nicht erfolgendem Rückversand innert 20 Tagen Wirksamkeit der Kündigung ist Nets berechtigt, auf den Rückversand zu verzichten und dem Vertragspartner den Neupreis des Gerätes in Rechnung zu stellen.

 
Nets Schweiz AG (09.21)